1. Am 17. September 2021 erstattete C.________ (nachfolgend: Beschwerdeführerin), vertreten durch Rechtsanwältin D.________, bei der Regionalen Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland (nachfolgend: Staatsanwaltschaft) Anzeige gegen A.________ (nachfolgend: Beschuldigte 1) und B.________ (nachfolgend: Beschuldigte 2) wegen Körperverletzung, übler Nachrede sowie Verstössen gegen das Arbeitsgesetz. Am 22. Oktober 2021 verfügte die Staatsanwaltschaft die Nichtanhandnahme des Strafverfahrens. Die am 11. November 2021 dagegen erhobene Beschwerde hiess die Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts des Kantons Bern (nachfolgend: