Aufgrund einer Mitteilung seitens der Kantonspolizei Bern, wonach sich eine Durchsuchung des Mobiltelefons aufgrund des fehlenden Pin-Codes verzögern werde bzw. dass eine Entschlüsselung des Pin-Codes ca. CHF 1'500.00 kosten würde, habe sich die fallführende Staatsanwältin erlaubt, die amtliche Verteidigerin des Beschwerdeführers zu kontaktieren – dies mit den Anliegen: «Nachfrage beim Beschuldigten, ob er sich zwischenzeitlich an seinen Pin-Code erinnern könne». Diesem Ersuchen sei die amtliche Verteidigerin nachgekommen und habe der Staatsanwaltschaft mitgeteilt, dass sich der Beschuldigte an seinen Pin-Code nicht mehr erinnern könne.