Weiter habe er angegeben, dass er den Pin-Code wegen des Stresses in den letzten Tagen vergessen habe. Aufgrund einer Mitteilung seitens der Kantonspolizei Bern, wonach sich eine Durchsuchung des Mobiltelefons aufgrund des fehlenden Pin-Codes verzögern werde bzw. dass eine Entschlüsselung des Pin-Codes ca. CHF 1'500.00 kosten würde, habe sich die fallführende Staatsanwältin erlaubt, die amtliche Verteidigerin des Beschwerdeführers zu kontaktieren – dies mit den Anliegen: «Nachfrage beim Beschuldigten, ob er sich zwischenzeitlich an seinen Pin-Code erinnern könne».