In Zusammenhang mit dem genannten Strafverfahren ging am 30. März 2023 eine undatierte, persönliche Eingabe des Beschwerdeführers bei der Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts des Kantons Bern (nachfolgend: Beschwerdekammer) ein. Daraus geht hervor, dass der Beschwerdeführer gegen ein ihm am 23. März 2023 zugegangenes Schreiben der Staatsanwaltschaft Beschwerde erheben wolle.