6 Die Beschwerdekammer in Strafsachen beschliesst: 1. Von der Eingabe der Straf- und Zivilklägerin/Beschwerdeführerin vom 3. Mai 2023 wird Kenntnis genommen und gegeben. 2. Es wird festgestellt, dass die Regionale Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland das rechtliche Gehör der Beschwerdeführerin verletzt hat. 3. Die Beschwerde wird abgewiesen, sofern darauf eingetreten wird. 4. Die Verfahrenskosten, bestimmt auf CHF 600.00, trägt der Kanton Bern.