anderen mitverursachenden Faktoren – namentlich das Verhalten der beschuldigten Person – in den Hintergrund drängen (vgl. Urteil des Bundesgerichts 6B_628/2022 vom 22. März 2023 E. 3.2.2 mit zahlreichen Hinweisen). 5. Die Beschwerdeführerin erstattete am 3. September 2022 Anzeige gegen den Beschuldigten, nachdem dessen Hund sie am Gesicht verletzt hatte. Es ist mit Blick