4 […] Der Privatkläger wurde am 17.01.2023 fürsorgerisch in das F.________(psychiatrische Institution) untergebracht. Die Unterbringung ist zur Behandlung einer psychischen Störung erfolgt. Dem Austrittsbericht vom 30.01.2023 kann entnommen werden, dass sich der Privatkläger bei der Oberarzt-Visite unmittelbar nach dem Eintritt zunehmend agitiert gezeigt habe, sodass er gegen die Tür geschlagen habe und sehr laut gewesen sei, während der Visite habe er sich aus dem G.________ gedrängt und er habe sich auf der Station sehr laut und gereizt präsentiert.