Gemäss Verfügung vom 17.01.2023 des einweisenden Arztes Dr. med. A.________, Chefarzt des Psychiatrischen Diensts des Spitals E.________, wurde als Befund, Grund und Zweck der fürsorgerischen Unterbringung Folgendes angegeben: Beim Privatkläger zeige sich ein psychotisches Zustandsbild, nachdem es bereits 2021 zu einer fürsorgerischen Unterbringung aufgrund der akuten polymorphen psychotischen Störung mit Symptomen einer Schizophrenie gekommen sei. Psychopathologisch imponierend sei das gut systematisierte Wahngebäude hoher Wahndynamik mit multiplen Beziehungs-