2 habe, sei einfach ignoriert worden. Schlussendlich sei er mit zwei Spritzen zwangsmediziert worden. Obschon weder eine Selbst- noch eine Fremdgefährdung bestanden habe, sei er für ca. sieben Tage ununterbrochen in Isolationshaft gewesen. Aufgrund dieses schweren Eingriffs in die persönliche Freiheit fordere er CHF 1'000'000.00 Entschädigung. 3.2 Die Staatsanwaltschaft begründet die angefochtene Verfügung wie folgt: Ad Amtsmissbrauch