Die Generalstaatsanwaltschaft schloss mit Stellungnahme vom 20. April 2023 auf kostenfällige Abweisung der Beschwerde. Die Beschuldigten 1-3 reichten innert Frist keine Stellungnahmen ein. Die Stellungnahme der Generalstaatsanwaltschaft wurde dem Beschwerdeführer am 3. Mai 2023 zugestellt. Dieser liess sich in der Folge nicht mehr vernehmen.