Eine Nachzahlungspflicht an Rechtsanwältin B.________ entfällt, weil diese in ihrer Kostennote einzig das amtliche Honorar geltend gemacht hat. 10 Die Beschwerdekammer in Strafsachen beschliesst: 1. Die Beschwerde wird abgewiesen. 2. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens, bestimmt auf CHF 1'500.00, werden dem Beschwerdeführer auferlegt. 3. Die Entschädigung von Rechtsanwältin B.________ für die amtliche Verteidigung des Verurteilten/Beschwerdeführers im Beschwerdeverfahren wird wie folgt bestimmt: