bzw. Massnahme angewiesen ist. So wurde auch im Beschluss des Obergerichts des Kantons Bern BK 19 380 vom 26. August 2020 festgehalten, dass eine Weiterführung des engmaschigen, kontrollierten Settings der stationären Behandlung unerlässlich sei, um eine Überforderung des Verurteilten aufgrund zu rascher Lockerungen zu verhindern. Eine ambulante Behandlung sei mit anderen Worten nicht ausreichend (E. 18.4). Mit Blick auf den bisherigen Vollzugsverlauf scheint es nicht so, dass sich das geändert hat.