5.2 Prof. Dr. med. D.________ führte in seinem Gutachten vom 6. Mai 2020 aus, dass aufgrund der Vorlaufzeit mit Beziehungsaufnahme zu potentiellen Opfern bei derzeit fehlender Kenntnis potentieller Beziehungen von einem geringen kurzfristigen, d.h. sich auf Wochen bzw. wenige Monate beziehendes Rückfallrisiko beim Beschwerdeführer ausgegangen werden könne.