6 dem MZB ein erfolgreicher Therapieverlauf gemeldet werden könne. Auch in seinem Bericht vom 16. November 2022 hielt das MZB an dieser Einschätzung fest. Mit Blick auf diese neuen Entwicklungen scheinen nach vorläufiger Beurteilung keine Hinweise dafür zu bestehen, dass sich die Legalprognose gegenüber dem Beschluss des Obergerichts des Kantons Bern BK 19 380 vom 26. August 2020 massgeblich verändert haben könnte und es zu weiteren Therapiefortschritten gekommen ist.