Was er inhaltlich von sich gebe, sei leeres und oberflächliches Geplauder, ohne irgendwelchen risikopräventiven Bezug. Er sei weder im milieutherapeutischen noch im psychotherapeutischen Setting bereit, sich auf die Thematik seiner risikopräventiven Arbeit einzulassen. Ohne eine aktive therapeutische Auseinandersetzung des Beschwerdeführers sähen sie sich nicht im Stande, erweiterte Vollzugsöffnungen zu gewähren. Der bisherige Verlauf werde als ausserordentlich ernüchternd beurteilt und ihre bisherigen Bemühungen als aussichtslos.