4.6 Aus dem Bericht des MZB vom 20. Mai 2022 geht zusammengefasst hervor, dass es dem Beschwerdeführer nach bisher sieben Monaten in keiner Weise gelungen sei, an seinen positiven Therapieprozess anzuknüpfen. Auf therapeutisch inhaltlicher Ebene zeige er sich zwanghaft ablehnend, motivationslos und desinteressiert. Es gelinge ihm nicht, bisher erarbeitetes deliktspräventives Wissen und Können zu präsentieren respektive anzuwenden. Was er inhaltlich von sich gebe, sei leeres und oberflächliches Geplauder, ohne irgendwelchen risikopräventiven Bezug.