Aus dem Bericht über den Behandlungsverlauf vom 20. Mai 2022 des MZB geht hervor, dass es den Auftrag hatte, die in der JVA Pöschwies erreichten therapeutischen Inhalte im offenen Massnahmenvollzug weiter zu erproben. Damit die Massnahme weiterhin als geeignet und zweckmässig bezeichnet werden konnte, sollten dem Beschwerdeführer weiterführende Vollzugslockerungen gewährt werden, dies insbesondere bezogen auf die noch verbleibende Verlängerung der stationären Massnahme bis im März 2023.