5 ten rund siebeineinhalb Jahren war der Verurteilte therapeutisch jedoch kaum zu erreichen und erzielte entsprechend keine nennenswerten Fortschritte. Diese Stagnation ist zu einem grossen Teil durch die von ihm an den Tag gelegte Verweigerungshaltung verursacht; von ihm also in hohem Masse mitverschuldet (vgl. oben, E. 12). Seine Einstellung begann sich erst langsam zu ändern. Inzwischen sind durchaus positive Veränderungen feststellbar.