Dabei kann aus dem Umstand, dass die BVD die stationäre Massnahme aufgehoben haben, nicht per se der Schluss gezogen werden, eine solche komme offensichtlich nicht mehr in Betracht. Die SID hat mittlerweile in ihrer Zwischenverfügung vom 23. März 2023 den Antrag des Beschwerdeführers um Erteilung der aufschiebenden Wirkung bzw. Erlass einer vorsorglichen Massnahme im Zusammenhang mit der Aufhebung der stationären Massnahme bzw. Rückversetzung in den geschlossenen Vollzug unter Widerruf des gewährten offenen Vollzugs und temporärer Verlegung in ein Regionalgefängnis abgewiesen.