Die Stellungnahme der BVD und der Verzicht auf eine Stellungnahme des Zwangsmassnahmengerichts wurden dem Beschwerdeführer mit Verfügung vom 3. April 2023 am 4. April 2023 zugestellt. Am 5. April 2023 verzichtete Rechtsanwältin B.________ auf das Einreichen von Schlussbemerkungen und reichte ihre Kostennote ein.