Am 6. März 2023 stellten die BVD beim Kantonalen Zwangsmassnahmengericht (nachfolgend: ZMG) Antrag auf Anordnung von Sicherheitshaft bis zum Vorliegen eines rechtskräftigen Gerichtsentscheids im Nachverfahren. Mit Entscheid vom 15. März 2023 ordnete das Zwangsmassnahmengericht für die Dauer von drei Monaten, d.h. bis am 5. Juni 2023, Sicherheitshaft an. Dagegen reichte A.________ (nachfolgend: Beschwerdeführer), vertreten durch Rechtsanwältin B.