Sowohl gegen die Aufhebung der stationären Massnahme als auch gegen den Widerruf des offenen Vollzugs, die Rückversetzung in den geschlossenen Vollzug und die Verlegung in ein Regionalgefängnis erhob A.________ je am 23. Februar 2023 Beschwerde bei der Sicherheitsdirektion des Kantons Bern (nachfolgend: SID). Diese Verfahren sind nach wie vor hängig. Am 6. März 2023 stellten die BVD beim Kantonalen Zwangsmassnahmengericht (nachfolgend: ZMG) Antrag auf Anordnung von Sicherheitshaft bis zum Vorliegen eines rechtskräftigen Gerichtsentscheids im Nachverfahren.