Mit Verfügung vom 25. Januar 2023 widerriefen die BVD den offenen Vollzug sowie die begleiteten Vollzugslockerungen und ordneten die Rückversetzung von A.________ in den geschlossenen Vollzug sowie seine Verlegung in ein Regionalgefängnis an. Am 10. Februar 2023 hoben die BVD die stationäre Massnahme auf und liessen A.________ mit Verfügung vom 3. März 2023 im Hinblick auf die vollzugsrechtliche Sicherheitshaft festnehmen. Sowohl gegen die Aufhebung der stationären Massnahme als auch gegen den Widerruf des offenen Vollzugs, die Rückversetzung in den geschlossenen Vollzug und die Verlegung in ein Regionalgefängnis erhob A.____