Das Bezirksgericht Aarau verurteilte A.________ am 17. Dezember 2008 wegen mehrfacher Schändung und mehrfacher sexueller Handlungen mit Kindern zu einer Zuchthausstrafe von zwei Jahren und schob den Vollzug dieser Strafe zugunsten der laufenden stationären therapeutischen Massnahme auf. Mit Verfügung der ASMV (heute: Bewährungs- und Vollzugsdienste; nachfolgend: BVD) vom 19. Februar 2009 wurden die beiden stationären Massnahmen in ihrem Vollzug zusammengelegt. Am 14. Dezember 2011 verurteilte das Bezirksgericht Aarau A.________ wegen mehrfacher sexueller Handlungen mit Kindern zu einer Freiheitsstrafe von zehn Monaten.