4 zuerst Drogen abgab und danach sexuelle Avancen machte. In Anbetracht dessen, dass sich im vorliegend zu beurteilenden Sachverhalt ein ähnliches Muster ergibt, besteht zumindest die Möglichkeit, dass es sich dabei um eine eingespielte Vorgehensweise bzw. ein zielgerichtetes Verhalten des Beschwerdeführers handeln könnte. Es kommt hinzu, dass gemäss dem Opfer mit F.________ und der Nachbarin des Beschwerdeführers zwei weitere Mädchen ebenfalls von Grenzverletzungen durch den Beschwerdeführer berichtet haben sollen.