Die Unverfrorenheit des Beschwerdeführers und die Tatsache, dass es gemäss den Aussagen von E.________ zu ähnlichen Vorfällen gekommen ist, legen nahe, dass der Beschwerdeführer weitere Delikte gegen die sexuelle Integrität Minderjähriger und das Betäubungsmittelgesetz begehen könnte. Aus diesen Gründen es erhöht wahrscheinlich, dass es in Zukunft erneut zu vergleichbaren Vorfällen kommen könnte oder in der Vergangenheit bereits zu solchen gekommen ist.