___ offenbar von einer Nachbarin des Beschwerdeführers kontaktiert wurde, die ihr erzählte, dass der Beschwerdeführer sie bereits gegen ihren Willen berührt habe. Andererseits soll auch F.________, eine Kollegin von E.________, durch den Beschwerdeführer bedrängt worden sein (vgl. Rapport Videoeinvernahme E.________ vom 1. März 2023, ab 11:42). Und letztlich soll der Beschwerdeführer E.________ bereits zu einem früheren Zeitpunkt eine halbe Pille Ecstasy gegeben haben, woraufhin er mit ihr habe schlafen wollen. Wenn der Beschwerdeführer nicht nüchtern gewesen sei, habe er immer mehr von ihr gewollt (vgl. Rapport Videoeinvernahme E.___