Aufgrund der Sachlage bzw. des Tatvorwurfes besteht beim Beschuldigten zudem die Wahrscheinlichkeit, dass er bereits früher gleichartige Delikte begangen hat oder er sich zukünftig weiterer solcher Straftaten schuldig machen könnte. Die DNA- Probeabnahme und Profilerstellung dient aus diesen Gründen dazu, gegenwärtig zu untersuchende bereits begangene und/oder allfällige zukünftige durch den Beschuldigten begangene Straftaten aufklären zu können sowie offene Tatortspuren anderer Sexualdelikte abgleichen zu können.