Vorliegend wird der Beschuldigte dringend verdächtigt, sich u.a. der sexuellen Handlungen mit einem Kind und der Schändung strafbar gemacht zu haben. Hierbei handelt es sich um schwere Delikte, welche die Erstellung eines DNA-Profils rechtfertigen. Aufgrund der Sachlage bzw. des Tatvorwurfes besteht beim Beschuldigten zudem die Wahrscheinlichkeit, dass er bereits früher gleichartige Delikte begangen hat oder er sich zukünftig weiterer solcher Straftaten schuldig machen könnte.