e. Es sei die vollständige (auch die elektronische) Krankengeschichte, des verstorbenen I.________ beim Q.________ zu beschlagnahmen; jedenfalls sei das Q.________ aufzufordern, die vollständige (auch die elektronische) Krankengeschichte des I.________ herauszugeben. f. Es seien folgende Personen zu befragen, wobei die spätere Beantragung der Befragung von Auskunftspersonen sowie Zeuginnen und Zeugen ausdrücklich vorbehalten bleibt : • Dr. med. K.________, Leitende Ärztin am Spital J.________.