3. Es sei die Beschwerde gutzuheissen, Ziff. 1 der Einstellungsverfügung vom 14.02.2023 (BJS 20 25795) aufzuheben und die Beschwerdegegnerin zu verpflichten, die Untersuchungen im Strafverfahren im Sinne der von der Privatklägerschaft gestellten Beweisanträge fortzusetzen, also folgenden Beweisanträgen zu entsprechen a. Bei der N.________ AG sei eine Liste aller Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen einzuholen, die am 12.11.2020 tagsüber, am Abend sowie in der Nacht auf den 13.11.2020 im L.________ Dienst hatten.