1. Die Beschwerde wird teilweise gutgeheissen. Die Verfügung der Regionalen Staatsanwaltschaft Emmental-Oberaargau vom 14. März 2023 (EO 23 3639) wird insoweit aufgehoben, als im Sinne der erkennungsdienstlichen Erfassung die (erneute) Abnahme von Fingerabdrücken angeordnet worden ist. Soweit weitergehend wird die Beschwerde abgewiesen. 2. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens, bestimmt auf CHF 1’200.00, werden zu 1/4, ausmachend CHF 300.00, dem Beschwerdeführer auferlegt. 3/4 der Verfahrenskosten, ausmachend CHF 900.00, trägt der Kanton Bern.