Soweit weitergehend ist die erkennungsdienstliche Erfassung (inkl. Abnahme WSA) und die DNA-Profilerstellung einschliesslich der Registrierung der entsprechenden Daten sowie der bereits im AFIS gespeicherten Fingerabdrücke unter der für das vorliegende Strafverfahren EO 23 3639 von der Kantonspolizei Bern bereits zugeteilten PCN .________ (Nr.) (siehe Formular erkennungsdienstliche Erfassung durch die Polizei [mit WSA] und Antrag auf Erstellung DNA Profil vom 10. März 2023) rechtens und die dagegen erhobene Beschwerde abzuweisen (vgl. auch Beschluss des Obergerichts des Kantons Bern BK 23 5 vom 22. Februar 2023).