Die Frage, ob sich bei bereits in den Datenbanken AFIS und/oder CODS registrierten Daten eine (physische) Neuerfassung aufdrängt, ist – anders als aus dem Beschluss des Obergerichts des Kantons Bern BK 16 442 vom 17. Mai 2017 abgeleitet werden könnte – auf entsprechende Rüge der betroffenen Person hin bereits im Rahmen des Beschwerdeverfahrens gegen die staatsanwaltliche Anordnung erkennungsdienstlicher Massnahmen zu beurteilen. Der Staatsanwaltschaft steht es selbstverständlich offen, bereits vor Erlass einer Verfügung betreffend Anordnung von erkennungsdienstlichen Massnahmen entsprechende Abklärungen (u.a. beim Krimi-