erneut erhoben bzw. erfasst (Beschluss des Obergerichts des Kantons Bern BK 16 442 vom 17. Mai 2017 E. 4.3). Die Frage, ob sich bei bereits in den Datenbanken AFIS und/oder CODS registrierten Daten eine (physische) Neuerfassung aufdrängt, ist – anders als aus dem Beschluss des Obergerichts des Kantons Bern BK 16 442 vom 17. Mai 2017 abgeleitet werden könnte – auf entsprechende Rüge der betroffenen Person hin bereits im Rahmen des Beschwerdeverfahrens gegen die staatsanwaltliche Anordnung erkennungsdienstlicher Massnahmen zu beurteilen.