vgl. weiter BGE 128 II 259 E. 2). Die mit einer PCN erfolgte Registrierung in der Datenbank ist immer mit einem bestimmten Verfahren verbunden. Mit anderen Worten werden die Daten einer beschuldigten Person bei neuerlicher Delinquenz unter einer neuen PCN registriert, was sich allein schon mit Blick auf die – je nach Ausgang des Verfahrens – unterschiedlichen Löschfristen rechtfertigt (vgl. Art. 16 DNA-Profil-Gesetz und betreffend biometrischen erkennungsdienstlichen Daten Art. 354 Abs. 4 Bst. a des Schweizerischen Strafgesetzbuchs [SR 311.0]).