er bereits in der Vergangenheit Delikte gewisser Schwere (insbesondere Betäubungsmitteldelikte) begangen hat resp. in Zukunft in solche Delikte verwickelt sein könnte. Gerade im Bereich der Betäubungsmitteldelikte spielt die DNA eine wichtige Rolle. So werden hier häufig sichergestellte Betäubungsmittel auf Spuren untersucht und mit bekannten Spuren abgeglichen, um so deren Herkunft bzw. eine allfällige Täterschaft zu ermitteln. Folglich ist die angeordnete Zwangsmassnahme geeignet, mögliche künftige oder vergangene Delikte des Beschwerdeführers aufzuklären.