Die letzte aktenkundige Verurteilung erfolgte am 25. August 2021 wegen Geldwäscherei als Mitglied einer kriminellen oder terroristischen Organisation (unbedingte Geldstrafe von 30 Tagessätzen). Die Verurteilung wegen einfacher Körperverletzung betraf – wenn auch mit einer Sanktion im unteren Rahmen – immerhin ein Delikt gegen Leib und Leben und damit ein besonders schützenswertes Rechtsgut. Der Beschwerdeführer manifestierte damit, bereits früher mit dem Gesetz in Konflikt geraten zu sein und die körperliche Integrität anderer Menschen – als besonders schützenswertes Rechtsgut – nicht zu respektieren.