Am 15. September 2020 wurde der Beschwerdeführer darüber hinaus erneut wegen Übertretung gegen das Betäubungsmittelgesetz und Widerhandlungen gegen die Strassenverkehrsgesetzgebung zu einer unbedingten Geldstrafe von 70 Tagessätzen und einer Busse von CHF 150.00 verurteilt. Die letzte aktenkundige Verurteilung erfolgte am 25. August 2021 wegen Geldwäscherei als Mitglied einer kriminellen oder terroristischen Organisation (unbedingte Geldstrafe von 30 Tagessätzen).