von ungültigen oder entzogenen Ausweisen oder Kontrollschildern zu einer unbedingten Geldstrafe von 18 Tagessätzen resp. 5 Tagessätzen verurteilt. Am 25. Februar 2020 erfolgte wegen vorgenannter Widerhandlung gegen die Strassenverkehrsgesetzgebung und zusätzlich wegen Betrugs eine Verurteilung zu einer unbedingten Geldstrafe von 110 Tagessätzen. Am 15. September 2020 wurde der Beschwerdeführer darüber hinaus erneut wegen Übertretung gegen das Betäubungsmittelgesetz und Widerhandlungen gegen die Strassenverkehrsgesetzgebung zu einer unbedingten Geldstrafe von 70 Tagessätzen und einer Busse von CHF 150.00 verurteilt.