Auch wenn ein Geständnis nicht von vornherein eine erkennungsdienstliche Erfassung (ebenso wie eine DNA- Profilerstellung) als unverhältnismässig erscheinen lässt (dieses kann immerhin jederzeit auch widerrufen werden), erweist sich die erkennungsdienstliche Erfassung jedenfalls in der vorliegenden Konstellation als nicht erforderlich. Angesichts der Videoaufnahmen, auf welchen der Beschwerdeführer beim Betreten des Lokals mit dem Rucksack ersichtlich ist, liegt ein weiteres und objektives Beweismittel dafür vor, dass der Rucksack samt Inhalt ihm gehört.