Für die sich aus den zu sichernden Spuren ergebenden Ermittlungen wird deshalb das DNA-Profil von A.________ benötigt, womit die ED-Erfassung sowie die Erstellung des DNA-Profils erforderlich und geeignet sind. In Anbetracht dieser Ausführungen und der Schwere des Tatvorwurfes erweisen sich die DNA-Profilerstellung sowie die erkennungsdienstliche Erfassung als verhältnismässig und sind daher anzuordnen.