4. 4.1 Die Staatsanwaltschaft begründet die angeordnete erkennungsdienstliche Erfassung sowie die DNA-Profilerstellung wie folgt: Vorliegend werden dem Beschuldigten Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz, insbesondere Betäubungsmittelhandel, vorgeworfen. Die erkennungsdienstliche Erfassung sowie die DNA- Profilerstellung dienen vorliegend insbesondere dem Vergleich mit Spuren auf dem am 10.03.2023 sichergestellten Rucksack sowie grundsätzlich den Verpackungen von Betäubungsmitteln (Aufklärung der Anlasstat). Für die sich aus den zu sichernden Spuren ergebenden Ermittlungen wird deshalb das DNA-Profil von A.______