Das IRM wurde gleichzeitig mit der Erstellung eines DNA-Profils beauftragt. Gegen diese Verfügung erhob der Beschuldigte (nachfolgend: Beschwerdeführer), amtlich verteidigt durch Rechtsanwalt B.________, am 23. März 2023 Beschwerde bei der Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts des Kantons Bern (nachfolgend: Beschwerdekammer) und beantragte die vollumfängliche Aufhebung der angefochtenen Verfügung. Zudem sei der Beschwerde die aufschiebende Wirkung zu erteilen. Die Verfahrensleitung eröffnete mit Verfügung vom 24. März 2023 ein Beschwerdeverfahren und erteilte der Beschwerde antragsgemäss die aufschiebende Wirkung.