Mit Verfügung vom 14. März 2023 ordnete sie an, dass der Beschuldigte erkennungsdienstlich zu behandeln (inkl. Abnahme eines Wangenschleimhautabstrichs [WSA]) und von ihm ein DNA-Profil zu erstellen sei. Ferner wies sie die Kantonspolizei Bern an, den Beschuldigten erkennungsdienstlich (inkl. Abnahme eines WSA) zu erfassen und die WSA-Probe zur Erstellung eines DNA-Profils an das Institut für Rechtsmedizin der Universität Bern (IRM) zu übermitteln. Das IRM wurde gleichzeitig mit der Erstellung eines DNA-Profils beauftragt.