Dabei wirft er den «betreffenden Justizbehörden» im Wesentlichen vor, absichtliche Verfahrensfehler zu vertuschen, um Staatshaftungen und Behördendelikte in Zusammenhang mit seiner zu Unrecht erfolgten Einweisung zu vermeiden bzw. zu verleugnen (Anmerkung der Kammer: vgl. Beschluss des Obergerichts des Kantons Bern SK 19 309 vom 18. November 2019). Die «betreffenden Justizbehörden» würden zusammengefasst ihre Amtsgewalt dazu missbrauchen, um die wahren Geschehnisse zu leugnen. Zusätzlich würden Justiz- und