Staatsanwalt A.________ wird weiter Amtsmissbrauch und Betrug sowie Begünstigung und Beihilfe zum Amtsmissbrauch vorgeworfen, indem er als Begründung der Nichtanhandnahmeverfügungen die gegen Oberrichter Schmid Samuel und Oberrichter Bähler Jürg zur Anzeige gebrachten Sachverhalte verleugnet bzw. ausgeführt habe, dass er die Anzeigepunkte nicht verstehen könne bzw. diese nicht erkennen würde. Materielle oder prozessuale Rechtsfehler sind mit den im betreffenden Verfahren vorgesehenen Rechtsmitteln geltend zu machen.