(nachfolgend: Beschuldigter 2) wegen Amtsmissbrauchs und Beihilfe zu sämtlichen Anzeigepunkten betreffend den Beschuldigten 1 nicht an die Hand. Am 23. März 2023 ging bei der Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts des Kantons Bern (nachfolgend: Beschwerdekammer) ein «Gesuch um Beschwerdefristverlängerung bezüglich der rechtswidrigen Verfügung vom 2. März 2023 durch die Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland» ein. Gestützt auf vorgenannte Eingabe eröffnete die Verfahrensleitung der Beschwerdekammer mit Verfügung 23. März 2023 ein Beschwerdeverfahren.