1. Die Regionale Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland (nachfolgend: Staatsanwaltschaft) nahm mit Verfügung vom 2. März 2023 das vom Straf- und Zivilkläger C.________ (nachfolgend: Beschwerdeführer) initiierte Strafverfahren gegen A.________ (nachfolgend: Beschuldigter 1) wegen Amtsmissbrauchs, Betrugs (aufgrund der Verkennung der Staatshaftung), Verleumdung, Vertuschung und Manipulation der Anzeigepunkte etc. sowie gegen den leitenden Staatsanwalt B.________ (nachfolgend: Beschuldigter 2) wegen Amtsmissbrauchs und Beihilfe zu sämtlichen Anzeigepunkten betreffend den Beschuldigten 1 nicht an die Hand.