Mutmasslich ergeben sich daraus weitere Rückschlüsse. Mit Blick auf die eindrücklichen Schilderungen der Auskunftspersonen, das aggressive und unberechenbare Verhalten, den Tatvorwurf (drohendes schweres Gewaltverbrechen) sowie das Rahmengeschehen ist aktuell ohne Weiteres von einer ungünstigen Rückfallprognose auszugehen. Die Wiederholungsgefahr ist damit zu bejahen. Bei dieser Ausgangslage kann offen bleiben, ob nach wie vor Kollusionsgefahr vorliegt.